Getestet mit JTL-Shop 5.7

Widerrufsbutton im JTL-Shop: Pflicht seit Juni 2026 und Einbindung in JTL-Shop 5.7 – auch mit Fremd-Templates

Seit 19.06.2026 ist der Button „Vertrag widerrufen“ Pflicht. So binden Sie die Funktion in JTL-Shop 5.7 ein – in NOVA und in Fremd-Templates.

Seit dem 19. Juni 2026 müssen Onlineshops ihren Kunden einen elektronischen Weg zum Widerruf anbieten – einen Button mit der Aufschrift „Vertrag widerrufen“, der zu einem kurzen Formular führt. JTL-Shop bringt die Funktion seit Version 5.7 mit. In der Praxis scheitert es trotzdem oft an der Darstellung: Im NOVA-Template ist der Button sichtbar, in Fremd-Templates fehlt er oder steht als unscheinbarer Link im Footer.

Dieser Artikel zeigt, was gefordert ist, was JTL-Shop 5.7 liefert und wie Sie den Button zuverlässig sichtbar machen.

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er beschreibt die technische Umsetzung im JTL-Shop. Ob Ihre Lösung und Ihre Rechtstexte im Einzelfall ausreichen, klären Sie bitte mit Ihrem Anwalt oder Ihrem Rechtstexte-Anbieter (z. B. Händlerbund, IT-Recht Kanzlei).

Was rechtlich verlangt ist

Die EU-Richtlinie 2023/2673 hat in die Verbraucherrechte-Richtlinie einen neuen Artikel 11a eingefügt: die Widerrufsfunktion bei Verträgen, die über eine Online-Oberfläche geschlossen werden. Die Mitgliedstaaten wenden die Vorschrift ab dem 19. Juni 2026 an. In Deutschland steht sie im neuen § 356a BGB; das Umsetzungsgesetz wurde am 5. Februar 2026 verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 28, Überblick bei Noerr).

Kurz zusammengefasst verlangt § 356a BGB:

  • Beschriftung „Vertrag widerrufen“ oder eine gleichbedeutende, eindeutige Formulierung
  • Ständig verfügbar während der Widerrufsfrist, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich
  • Angaben im Formular: Name, Angaben zur Identifizierung des Vertrags (z. B. Bestellnummer) und das Kommunikationsmittel für die Bestätigung (z. B. E-Mail-Adresse)
  • Zweiter Schritt: eine Bestätigungsschaltfläche, beschriftet mit „Widerruf bestätigen“ oder gleichbedeutend
  • Eingangsbestätigung unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (praktisch: E-Mail) mit dem Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs

Laut Gesetzesbegründung (zitiert nach Noerr) soll der Button vom Footer aus auf jeder Seite erreichbar und besonders hervorgehoben sein; ein unauffälliger Textlink genügt danach nicht. Eine Lösung nur hinter dem Kunden-Login ist nur zulässig, wenn der Vertrag selbst ein Kundenkonto voraussetzt – für Gastbestellungen also nicht.

Denken Sie auch an die Widerrufsbelehrung: Für Fernabsatzverträge wurde das gesetzliche Muster um einen Gestaltungshinweis zur Widerrufsfunktion ergänzt. Wer Rechtstexte per Schnittstelle bezieht, sollte prüfen, ob die aktualisierte Fassung im Shop angekommen ist.

Was JTL-Shop 5.7 mitbringt

Mit dem Update auf 5.7 legt der Shop per Datenbank-Migration folgende Bausteine an (geprüft im JTL-Shop-Quellcode):

Baustein Was er tut
Spezialseite „Online-Widerrufsformular“ Eigene Linkart (Konstante LINKTYP_ONLINE_WRB_FORMULAR), wird in einer versteckten Linkgruppe angelegt
Formular Felder Name, Bestellnummer, E-Mail und optional Kommentar; Absenden über „Widerruf bestätigen“
Sprachvariable withdrawalForm Beschriftung des Buttons: „Vertrag widerrufen“
E-Mail-Vorlage „Widerrufsformular“ Geht an die Shop-Adresse, der Kunde erhält eine Kopie als Eingangsbestätigung mit Bestellnummer, Angaben und Zeitpunkt
Speicherung Jeder Widerruf wird mit Zeitpunkt und Mail-Status gespeichert und ist im Backend einsehbar
Spamschutz Einstellung „Spamschutz aktivieren“ in den Kundeneinstellungen (Captcha nur für Gäste)
OPC-Portlet „WithdrawalButton“ Button per OnPage Composer an beliebiger Stelle platzieren, mit Stil und Größe

Im NOVA-Template wird der Button über das Snippet snippets/withdrawal_link.tpl im Footer ausgegeben (Block layout-footer-withdrawal in layout/footer.tpl). Wer NOVA oder ein NOVA-Child nutzt, muss meist nichts weiter tun, als die Spezialseite und die Texte zu prüfen.

Ab JTL-Shop 5.8 gibt es zusätzlich den Schalter „Widerrufsbutton aktivieren“ in den Kundeneinstellungen. Steht er auf „Nein“, verschwindet der Button in NOVA. In 5.7 existiert diese Einstellung noch nicht.

Einbindung in Fremd-Templates

Fremd-Templates bringen ihren eigenen Footer mit. Ob der Widerrufsbutton dort erscheint, entscheidet allein das Template. Es gibt zwei typische Wege.

Manche Templates haben die Funktion bereits eingebaut. Ein Beispiel ist easyTemplate360: Dort kann eine Footer-Box (typisch die Box mit den rechtlichen Links) den Widerrufsbutton anzeigen. Entscheidend ist, dass die Option an der Box aktiviert und als Button-Variante (z. B. „primary“ oder „success“) gesetzt ist. Steht sie auf „link“ oder fehlt sie, erscheint nur ein unauffälliger Textlink – oder gar nichts.

Zwei Stolperfallen aus der Praxis:

  • Desktop und Mobil sind getrennt konfiguriert. Aktivieren Sie den Button in beiden Footer-Konfigurationen, sonst fehlt er auf dem Smartphone.
  • Nach einem Template-Update fehlen bestehenden Footer-Boxen die neuen Felder. Die Box muss dann neu gespeichert bzw. die Option nachgetragen werden.

Liegt der Button in einer auf dem Smartphone zugeklappten Footer-Box, braucht der Kunde zwei Klicks. Das ist mit „leicht zugänglich“ schwer vereinbar. Robuster ist ein eigenständiger Button oberhalb des Copyrights, der immer sichtbar ist. Dazu binden Sie in der layout/footer.tpl des Templates das Snippet ein, zum Beispiel im Block für Zusatzinhalte:

{include file="snippets/withdrawal_link.tpl" variant="primary"}

Ob Ihr Template den Parameter variant auswertet, hängt vom Template ab. Wählen Sie die Variante nach der kompilierten Theme-CSS aus: In einem Projekt war btn-success im Theme weiß auf weiß – der Button war unsichtbar, die Variante checkout dagegen in der Shopfarbe.

Änderungen direkt in den Dateien eines Fremd-Templates werden beim nächsten Template-Update überschrieben. Legen Sie vorher eine Sicherung der Originaldatei an, kennzeichnen Sie Ihre Änderung mit einem Kommentar und prüfen Sie nach jedem Update, ob der Button noch da ist. Wenn das Template Child-Templates unterstützt, ist das der sauberere Ort.

Als Alternative ohne Dateiänderung können Sie das OPC-Portlet nutzen. Es wirkt aber nur dort, wo Sie es platzieren – für einen Button auf jeder Seite ist der Footer der verlässlichere Weg.

So testen Sie die Widerrufsfunktion

  1. Shop-Cache leeren. JTL-Shop hält Seiten und Einstellungen im Objektcache. Nach Änderungen an Rechtstexten, Footer-Konfiguration oder Template-Dateien sehen Sie sonst den alten Stand.
  2. Sichtbarkeit prüfen – als Gast und eingeloggt, auf Desktop und Smartphone, auf Startseite, Artikelseite, Warenkorb und Checkout.
  3. Beschriftungen prüfen: Button „Vertrag widerrufen“, Absendeknopf „Widerruf bestätigen“.
  4. Testwiderruf absenden mit einer Testbestellnummer und Ihrer eigenen E-Mail-Adresse.
  5. Eingangsbestätigung prüfen: Kommt die Kopie beim „Kunden“ an? Kommt die Mail im Shop-Postfach an? Stimmen Datum und Uhrzeit?
  6. Backend prüfen: Ist der Testwiderruf in der Übersicht erfasst und der Mail-Status korrekt?
  7. Rechtstexte unter dem Formular: Unter dem Formular gibt NOVA die Widerrufsbelehrung aus. Prüfen Sie, ob dort Ihr echter Text steht und keine Platzhalter.

Löschen bzw. kennzeichnen Sie den Testwiderruf anschließend, damit er nicht in Ihre Bearbeitung gerät.

Typische Fehler und ihre Lösung

Symptom Ursache Lösung
Kein Button, keine Spezialseite im Backend Migration beim Update übersprungen oder abgebrochen Update-Status im Backend prüfen, Spezialseite „Online-Widerrufsformular“ ggf. anlegen; Update sauber abschließen
NOVA zeigt den Button, das Fremd-Template nicht Template gibt das Snippet nicht aus Option in der Footer-Konfiguration aktivieren oder Snippet in footer.tpl einbinden
Button auf dem Desktop da, auf dem Smartphone nicht Mobile Footer-Konfiguration separat Button auch in der mobilen Konfiguration aktivieren oder eigenständig in footer.tpl
Nur ein kleiner Textlink „Vertrag widerrufen“ Darstellung als Link statt Button Button-Variante setzen (z. B. primary)
Button unsichtbar oder kaum lesbar Gewählte Variante im Theme farblich unpassend Variante anhand der Theme-CSS wählen
Button nach Template-Update verschwunden Angepasste footer.tpl überschrieben oder neue Felder fehlen Änderung erneut einspielen, Footer-Boxen neu speichern
Unter dem Formular steht Platzhalter-Text Rechtstexte für die Kundengruppe nicht gepflegt Texte unter „AGB/Widerrufsbelehrung“ pflegen
Texte gepflegt, Seite zeigt alten Stand Objektcache Cache im Backend leeren
Keine Eingangsbestätigung beim Kunden Mailversand gestört oder Vorlage deaktiviert E-Mail-Vorlage „Widerrufsformular“ und Mail-Einstellungen prüfen, Testmail senden

Fazit

JTL-Shop 5.7 bringt die Widerrufsfunktion im Kern mit: Spezialseite, Formular mit Bestätigungsschritt, Eingangsbestätigung und Backend-Übersicht. Die eigentliche Arbeit liegt im Template – vor allem bei Fremd-Templates, deren Footer den Button nicht automatisch oder nicht hervorgehoben zeigt. Prüfen Sie deshalb Desktop und Mobil, testen Sie einen echten Durchlauf bis zur Bestätigungs-Mail und kontrollieren Sie nach jedem Template-Update, ob der Button noch da ist.

PC-Mixx ist zertifizierter JTL-Servicepartner. Wenn Sie Unterstützung bei der Einbindung des Widerrufsbuttons in Ihr Template brauchen, sprechen Sie uns gern an.

Zu kompliziert?Lassen Sie uns das einrichten – passend zu Ihren Abläufen.
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Häufige Fragen

Ab wann muss ein Onlineshop den Widerrufsbutton anbieten?

Seit dem 19. Juni 2026. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673, in Deutschland umgesetzt durch den neuen § 356a BGB.

Bringt JTL-Shop 5.7 die Widerrufsfunktion schon mit?

Ja. Mit 5.7 kamen die Spezialseite „Online-Widerrufsformular“, ein Formular mit Bestätigungsschritt, eine E-Mail-Vorlage für die Eingangsbestätigung und ein OPC-Portlet für den Button. Ob der Button im Footer erscheint, hängt vom Template ab.

Mein Template zeigt keinen Widerrufsbutton – was tun?

Prüfen Sie zuerst, ob die Spezialseite existiert und aktiv ist. Bei Fremd-Templates muss der Button oft in der Footer-Konfiguration aktiviert oder in der footer.tpl eingebunden werden.

Reicht ein kleiner Textlink „Widerruf“ im Footer?

Nach der Gesetzesbegründung eher nicht: Die Funktion soll hervorgehoben und leicht zugänglich sein. Ein unauffälliger Textlink zwischen Impressum und AGB ist riskant – nutzen Sie einen echten Button.

Muss ich auch meine Widerrufsbelehrung anpassen?

In der Regel ja, denn die Belehrung soll über die Widerrufsfunktion informieren. Stimmen Sie die Formulierung mit Ihrem Anwalt oder Ihrem Rechtstexte-Anbieter ab.

Lassen Sie uns über Ihr JTL-Setup sprechen.

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